Was ändert sich ab 1. Januar in der Gesetzgebung?

Ab dem 1. Januar dieses Jahres wird die Auszahlungsdauer der an Rentner berechneten, die nicht rechtzeitig erhaltenen haben. In mehreren Städten wird der Personenverkehr auf Basis eines Bruttovertrages organisiert.

Diejenigen, die zum ersten Mal in den Lehrerberuf eingestellt werden, erhalten eine berufliche Zertifizierung. Für einige Lehrkräfte wird ein neues Verfahren zur Zuerkennung einer Qualifikationskategorie eingeführt. Die berufliche Zertifizierung von Schulleitern wird alle 5 Jahre vorgenommen.

Projekte, die bei der Planung neuer Bauwerke nicht den Einbau von Staub- und Gasreinigungsanlagen vorsehen, sind nicht Gegenstand von Umweltgutachten.

Außerdem wird das Bewertungssystem „Effizientes Haus“ und „Effizientes Wohnhaus“ für den Verbrauch von Trinkwasser eingeführt. Der Höchstbetrag für Mikrokredite wird auf 100 Millionen Sum erhöht.

Das Vorzugsdarlehen wird an Spieler vergeben, die ihre Karriere im Profifußball abgeschlossen haben.