Erteilung von Visa

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SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN!

Zur weiteren Verbesserung der politischen, handelswirtschaftlichen, wissenschaftlichen, technischen und kulturellen Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern, unterzeichnete der Präsident von Usbekistan Herr Shavkat Mirziyoyev am 3. Januar 2019 den Erlass Nr.UP-5610 über die Abschaffung der Visapflicht für österreichische Staatsangehörigen. Gemäß dem Erlaß können die österreichischen Staatsangehörigen, unabhängig von den Reisezielen (touristisch, privat, geschäftlich oder dienstlich) ab 1. Februar 2019 ohne Visum einreisen und bis zu 30 Tagen in Usbekistan bleiben.
Für den Aufenthalt mehr als 30 Tage, muss man ein entsprechendes Visum beantragen.

Außerdem, Gemäß dem Erlass des Präsidenten der Republik Usbekistan vom 5. Januar 2019 № UP-5611 „über die zusätzliche Maßnamen für die weitere Entwicklung des Tourismus in der Republik Usbekistan“, gilt die gleiche Visaregeln für die Staatsangehörige folgende 45 Länder:

1. Australien
2. Österreich
3. Argentinien
4. Bosnien und Herzegowina
5. Vatikanstadt
6. Luxemburg
7. Ungarn
8. Brunei Darussalam
9. Griechenland
10. Irland
11. Island
12. Italien
13. Kanada
14. Andorra
15. Lichtenstein
16. Monako
17. Belgien
18. Dänemark
19. Spanien
20. Norwegen
21. Niederlandе
22. Schweden
23. Lettland
24. Litauen
25. Mongolei
26. Neue Seeland
27. Portugal
28. Bulgarien
29. Zypern
30. Malta
31. Poland
32. San-Marino
33. Serbien
34. Slowenien
35. Kroatien
36. Chilе
37. Rumänien
38. Slowakei
39. Grossbritannien
40. Brasilien
41. Finnland
42. Montenegro
43. Tschechische Republik
44. Schweiz
45. Estland

Für mehr als 30-tägigen Aufenthalt in Usbekistan muss man entsprechende Visa beantragen. Das heisst, ein Visumvermerk in ihrem Pass eingeklebt zu bekommen. Visaverfahren dafür finden Sie unten.
Früher, durch einen anderen Erlass des Präsidenten vom 5. Oktober 2018, wurde ein ähnliches Verfahren für die Staatsangehörige von Frankreich eingeführt.

Gemäß dem o.g. Erlass dürfen die Staatsangehörige folgende 76 Länder so genannte „Elektronische Visa“ über das online Visa-System (https://e-visa.gov.uz/main) im Internet beantragen bzw. zu bekommen:

1. Algerien
2. Antiqua und Barbuda
3. Ägypten
4. Barbados
5. Belize
6. Venezuela
7. Uruguay
8. Gabun
9. Katar
10. Kuwait
11. Grenada
12. Sri Lanka
13. Dominikanische Republik
14. Jordanien
15. China
16. Nordkorea
17. Guyana
18. Bahrain
19. Butan
20. Kambodscha
21. Marokko
22. Saudi-Arabien
23. Thailand
24. Tonga
25. Laos
26. Libanon
27. Malediven
28. Mexiko
29. Bolivien
30. Bangladesch
31. Samoa
32. Vereinigte Arabische Emirate
33. Albanien
34. Angola
35. Vanuatu
36. Ghana
37. Guatemala
38. Honduras
39. Indien
40. Cabo Verde
41. Kamerun
42. Kiribati
43. Kolumbien
44. Costa-Rica
45. Elfenbeinküste(Côte d´Ivoire)
46. Kuba
47. Mauritius
48. Mazedonien
49. Marshallinseln
50. Nauru
51. Nicaragua
52. Palau
53. Panama
54. Paraguay
55. Peru
56. Seyshellen
57. Senegal
58. Suriname
59. Trinidad und Tobago
60. Fidschi
61. Philipinnen
62. Ecuador
63. El Salvador
64. St. Vincent und die Grenadinen
65. St. Lucia
66. Salamonen
67. Bahamas
68. Dominica
69. Vereinigte Staaten von Amerika – USA
70. Vietnam
71. Oman
72. Tunesien
73. Nepal
74. Mikronesien
75. St. Kitts und Nevis
76. Jamaika

SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN!

Ab Juli 2018 gibt es 2 Wege eine usbekische Visa zu bekommen.

Erste Möglichkeit ist, wie früher üblich war, ein Visavermerk in ihrem Pass eingeklebt zu bekommen.

Das läuft wie folgt:

Wichtige Mitteilung!

Gemäß dem Erlass des Präsidenten der Republik Usbekistan vom 4. Dezember 2017 № PP-3423 „über die Änderungen und Ergänzungen der Konsulatsgebühren“, wurde ab sofort ein allgemeines 30-tägiges Touristenvisum (unabhängig vom beantragten Zeitraum und nur bei einmaliger Ein- und Ausreise) zu einem Preis von 60 EUR für alle Ausländer eingeführt. Darüber hinaus wurde auch die Mindestanzahl der Personen bei einem Gruppenvisum von 10 auf 5 Personen reduziert.

Die Anforderungen für alle anderen Typen von Visa sowie Visagebühren bleiben unberührt.

Durch den anderen Erlass des Präsidenten der Republik Usbekistan vom 3. Februar 2018 № UP-5326 „über die zusätzliche Begünstigungen für die weitere Entwicklung des Tourismuspotenzial der Republik Usbekistan“, wurden ab dem 10 Februar d.J. für die Staatsangehörigen der folgenden Länder: Israel, Indonesien, Südkorea, Malaysia, Singapur, Tadschikistan, Japan und die Türkei bis zu 30-Tage visafreier Aufenthalt in Usbekistan genehmigt. Gleiche visafreie Einreise gilt für die Staatsangehörigen folgender GUS-Länder (Kazachstan, Kirgisien (bis zu 60 Tagen), Aserbaidjan, Armenien, Weissrussland, Georgien, Moldova, Russland und Ukraine). Außerdem dürfen die Crewmitglieder (Piloten und Stewards) sich während des Hin- und Rückflugs nach Usbekistan auch visafrei in Usbekistan aufhalten.

Zusätzlich ab dem 1. März d.J. kann sich jeder Tourist auch bei einem s.g. Privat- oder andere Unterkunft innerhalb von 3 Tagen nach der Einreise anmelden.

Erteilung von Visa für die Staatsangehörige von – Deutschland, Australien, Österreich, Albanien, Andorra, Belgien, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Vatikan, Großbritannien, Ungarn, Griechenland, Königreich Dänemark, Indien, Irland, Spanien, Italien, Island, Kuwait, Kanada, Lettland, Litauen, China, Lichtenstein, Luxemburg, Makedonien, Malta, Monako, Niederland, Neuseeland, Norwegen, VAE, Oman, Portugal, Polen, Rumänien, San Marino, Saudi Arabien, Serbien, Slowakei, Slowenien, USA (Visagebühren unabhängig von Typen und Fristen – 180 EURO), Thailand, Finnland, Kroatien , Montenegro, Tschechische Republik, Schweden, der Schweiz, Frankreich und Estland.

Wichtiger Hinweis: Unvollständige oder falsch ausgefüllte Visaanträge sowie nicht ordnungsmäßige Visaunterlagen können länger bearbeitet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, aus Sicherheitsgründen sowie nach geltenden Vorschriften und Forderungen sollen alle Antragsteller beim Konsulat persönlich erscheinen. Das heißt persönlich die Unterlagen abgeben und persönlich abholen. In Ausnahmefällen, kann die Botschaft, ausgehend von der Bedingung, Lage und Möglichkeit des Antragstellers, das Beantragungsprozedere per Post abzuwickeln. Dabei übernimmt die Botschaft keine Haftung, Verantwortung und Kosten für alle Postsachen.

Wenn der (die) Antragsteller (-in) damit einverstanden ist, kann er (sie) die Unterlagen per Post einreichen. Beim Versand von Unterlagen per Post muss man für den Postweg bis zu ca. zwei Wochen Zeit (besonders beim Auslandsversand) berücksichtigen. 

Die Botschaft haftet nicht für die Übersendung per Post.

WICHTIG: Da die Bearbeitung der Unterlagen durchschnittlich 7 Tage dauert, nachdem sie bei der Botschaft eingegangen sind, darf man erst nach Ablauf dieser Frist (und wenn es per Post abgewickelt ist, noch bis zu 3 Tage mit dem Postweg dazu rechnen) die entsprechenden Anfragen und Recherche anfangen. Bis Ablauf dieser Frist ist leider keinen Auskunft möglich!

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