Eine „Sandbox“ für ausländische Investoren

Die Nationale Agentur für Zukunftsprojekte der Republik Usbekistan hat die Vorschriften über das Verfahren für die Gewährung des Sonderrechtsregimes „Regulatorische Sandbox“ im Bereich des Kapitalmarktes genehmigt. Das Dokument umreißt die Funktionsweise der „Sandbox“, die Registrierung ihrer Teilnehmer und die Überwachung ihrer Arbeit.

Die „Sandbox“ wird es ausländischen Investoren ermöglichen, Zugang zum lokalen Wertpapiermarkt zu erhalten. Ihre Teilnehmer werden ausländische Investmentbanken, Makler, Depotbanken und andere Anlagevermittler sein. 

Nur juristische Personen mit einer Lizenz für den Wertpapiermarkt einer der in Usbekistan anerkannten ausländischen Rechtsordnungen dürfen in der „Sandbox“ tätig sein. Die von der Nationalen Agentur für Zukunftsprojekte der Republik Usbekistan genehmigte Liste umfasst 38 ausländische Rechtsordnungen: Armenien, Australien, Österreich, Belgien, Großbritannien, Ungarn, Deutschland, Hongkong, Griechenland, Georgien, Dänemark, Island, Irland, Italien, China, Kanada, Republik Korea, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Singapur, Slowenien, Slowakei, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, USA, Finnland, Frankreich, Tschechische Republik, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Japan, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Singapur, Slowenien, Slowakei, Schweden, Schweiz, Türkei und USA. Anlagevermittler werden entsprechend ihrem Profil ohne lokale Lizenz und ohne Eröffnung einer Zweigstelle oder Tochtergesellschaft in Usbekistan tätig sein können. 

Ausländische Inhaber von Nominationen werden das Recht haben, Wertpapierkonten, Depotkonten sowie Summen- und Devisenkonten bei der Zentralbank von Usbekistan zu eröffnen. Nicht ansässige juristische Personen, die am organisierten Devisenhandel teilnehmen, werden ebenfalls Konten bei Geschäftsbanken eröffnen können. 

Um in die „Sandbox“ aufgenommen zu werden, muss ein Antrag bei der Nationalen Agentur für fortgeschrittene Projekte der Republik Usbekistan eingereicht werden. Dem Antrag sind Kopien der Satzung und anderer Gründungsdokumente, eine Lizenz der Wertpapiermarktaufsichtsbehörde am Ort der Registrierung sowie Angaben zu den Managern und Gründern des Unternehmens beizufügen