Für Geschäftsreisen

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Für Geschäftsreisen

-Reisepass im Original und Kopien der ersten zwei Seiten (wo Lichtbild und Personendaten ersichtlich ist)
 

ACHTUNG:
Die Personen, die früher eine usbekische Staatsangehörigkeit hatten oder aus Usbekistan ab dem September 1992 ausgereist sind, sowie in Usbekistan geboren sind oder aus Usbekistan als Kind ausgereist sind, sollen eine entsprechende Bescheinugung (über die Entlassung aus usbekischen Staatsangehörigkeit oder dies nicht besitzt) bzw. eine schriftliche Bestätigung von zustandigen Behörden (über die Ausreise aus Usbekistan vor September 1992 oder darüber, dass die Person nie im Besitz einer usbekische Staatsangehörigkeit war) vorliegen. Bei komplizierten Fällen melden Sie sich telefonisch beim Konsulat.
– Ein formloses Begleitschreiben von einem Unternehmen oder einer Firma über Ihr Vorhaben in Usbekistan.
– Ein ausgefüllter (mit englischer US-Tastatur) Visaantrag mit Passbild. Nur online ausgefüllte Visaanträge über das E-Visa System (siehe rechts oben oder http://evisa.mfa.uz/evisa_en/ ) werden akzeptiert. Dabei bitte unbedingt die genaue Reiseroute, das Reiseziel angeben und die anderen Felder des Antrags vollständig ausfüllen. Den ausgedruckten Antrag muss man zusammen mit anderen Unterlagen bei der Botschaft einreichen.
Von Hand ausgefüllte Anträge werden nicht akzeptiert oder länger als 15 Tage bearbeitet.
SEHR WICHTIG!!! Bitte keine Unterlagen per E-Mail!!! Das Konsulat nimmt keine Anträge über E-Mail an!!!
-Überweisungsbeleg mit Bestätigung vom Bank oder Kontoauszug (Überweisungsaufträge und Bargeld werden nicht akzeptiert). Bitte beachten Sie die richtigen Bankverbindungdaten der Botschaft.
SEHR WICHTIG!!!
Wenn Sie in Wien ein Visum beantragen, dann müssen Sie entsprechende Gebühren an das Botschaftskonto bei der Österreichischen Bank bezahlen.
Falsch oder aus Versehen überwiesene Geldbeträge werden NICHT ERSTATTET oder ZURÜCKGEZAHLT!!!
Gemäß dem Artikel 339 über die „Ordnung der Zahlung von Konsulargebühren“ des Steuerkodex der Republik Usbekistan („Die Gebühren für konsularische Leistungen müssen im voraus bezahlt werden. Die ausgezahlten Gebühren werden dem Haushalt gutgeschrieben. Die an das Konto der diplomatischen oder konsularischen Vertretung überwiesenen Gebühren werden nicht zurückerstattet oder –ausgezahlt“).
In dieser Hinsicht, bevor Sie eine Zahlung durchfuhren, bitte gründlich und sorgfältig die Bedingungen und Konditionen von diesen oder anderen konsularischen Diensten dürchlesen, sowie die Richtigkeit des Zahlungsempfängers prüfen. Die Unterlagen sollen danach eingereicht oder zugeschickt werden, sobald sie die Gebühren bezahlt bzw. überwiesen haben.
-ein mit Namen und Adresse versehener und ausreichend frankierter Rücksendeumschlag (Einschreibenbrief). Bitte behalten Sie die Rücksendungsnummer, um dies dann zu verfolgen.
Die Botschaft haftet nicht für die Übersendung per Post.
WICHTIG: Da die Bearbeitung der Unterlagen durchschnittlich 8 Tage dauert, nachdem sie bei der Botschaft eingegangen sind, darf man erst nach Ablauf dieser Frist (und wenn es per Post abgewickelt ist, noch bis zu 3 Tage mit dem Postweg dazu rechnen) die entsprechenden Anfragen und Recherche anfangen. Bis Ablauf dieser Frist ist leider keinen Auskunft möglich!
Sehr verehrte(r) Antragsteller(-in) mit der Angabe einer s.g. Referenz- oder Telexnummer (vorläufige Visagenehmigung aus Usbekistan) hilft Ihnen für die Beschleunigung der Bearbeitung, die bis zu ein paar Tage dauern kann. Dabei muss man alle oben genannte Unterlagen vorgelegt haben.
Ausserdem, obwohl der Visaerteilungsort „Wien“ im E-Visasystem nicht ersichtlich ist, Sie können ruhig bei der Botschaft in Wien die Antrag stellen. Man muss nur auf die richtigen Bankverbindungdaten der Botschaft achten. Das heißt, wenn Sie in Wien ein Visum beantragen, dann müssen Sie entsprechende Gebühren an das Botschaftskonto bei der Österreichischen Bank bezahlen.
Falsch oder aus Versehen überwiesene Gebühren werden NICHT ERSTATTET oder ZURÜCKGEZÄHLT!!!

Konsular- und Visagebühren für Geschäftsreisen bei einmaliger Ein- und Ausreise:
bis 7 Tage – € 60,00
bis 15 Tage – € 70,00
bis 30 Tage – € 80,00
bis 3 Monate – € 100,00
bis 6 Monate – € 140,00
bis 1 Jahr – € 180,00
Die Gebühren für die mehr als einmalige Ein- und Ausreise erhöhen sich jeweils um 10,– € für jede weitere Einreise.
Gebühren für Geschäftsvisa bei mehrmaliger (multiple) Ein- Ausreise:
bis 6 Monate – € 170,00
bis 1 ( ein ) Jahr – € 270,00
Auch, wenn mehrmaliges Ein- und Ausreisen für 1 oder 3 Monate beantragt wird, werden Minimalkosten von € 170 erhoben.
Für die Staatsangehörige von Vereinigten Staaten von Amerika (USA) – einheitliches Visagebühr unabhängich von Typen und Fristen – 180EUR.

Bank Austria 

Kontonummer: 50382004000 

BLZ: 12000

IBAN: AT631200050382004000  

BIC: BKAUATWW

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